Liebe Eltern,
nach dem Beschluss des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes (Novelle des Infektionsschutzgesetzes) und dessen Inkrafttreten, müssen ab Montag, den 26.04.2021 alle Kindertageseinrichtungen und Horte weiterhin geschlossen bleiben. Nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes ist ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 165 nur noch eine Notbetreuung in allen Einrichtungen möglich. Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Görlitz über der genannten Grenze.
In diesem Zusammenhang teilen wir Ihnen mit, dass auch in unserer Kindertagesstätte „Spatzennest“ (im Gegenzug zu unserer gestrigen Mitteilung zur Schließung) eine Notbetreuungsmöglichkeit unsererseits angeboten wird.
Wie lange die Notbetreuung tatsächlich andauern wird, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.
Die Liste mit den Berufsgruppen, welche einen Anspruch auf Notbetreuung haben, finden Sie unter den Informationsseiten des Freistaat Sachsen:
https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html
Die Berechnung bzw. der Erlass von Elternbeiträgen, während genannte Notbetreuungszeit, werden gegenwärtig geprüft und nach behördlicher Information Ihnen bekannt gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Zittauer Kindertagesstätten gGmbH
Raik Urban
Geschäftsführer