Für den Besuch unserer Einrichtungen werden Gebühren in Form von Elternbeiträgen nach der Satzung der Stadt Zittau erhoben. Die Betreuung ab dem 3. Zählkind erfolgt beitragsfrei.
Für den Förderhort erfolgt die Erhebung nach Festlegungen des Landkreises Görlitz. Die Betreuungsgebühr richtet sich nach der vereinbarten täglichen Betreuungszeit gemäß der Satzungsregelung.
Satzung_Elternbeiträge_Stadt_Zittau_01.01.2024
Die Elternbeiträge für Betreuungsleistungen sind in allen Einrichtungen im Stadtgebiet von Zittau gleich. Hier unterscheidet man in Kinderkrippe, Kindergarten und Horteinrichtungen. Zur Verdeutlichung finden Sie die entsprechenden Beträge in folgender Auflistung:
Kinderkrippe und Kindergarten (ab 01.01.2024)
Betreuungsform | monatliche Elternbeiträge in EURO | ||
1. Zählkind | 2. Zählkind | 3. Zählkind | |
100% | 70% | ||
täglich bis 9 h | |||
Krippe | 230,00 | 161,00 | 0,00 |
Kindergarten | 148,00 | 103,60 | 0,00 |
täglich bis 7,5 h | |||
Krippe | 191,67 | 134,17 | 0,00 |
Kindergarten | 123,33 | 86,33 | 0,00 |
täglich bis 6 h | |||
Krippe | 153,33 | 107,33 | 0,00 |
Kindergarten | 98,67 | 69,07 | 0,00 |
täglich bis 4,5 h | |||
Krippe | 115,00 | 80,50 | 0,00 |
Kindergarten | 74,00 | 51,80 | 0,00 |
Horteinrichtung (ab 01.01.2024)
Betreuungsform | monatliche Elternbeiträge in EURO | ||
1. Zählkind | 2. Zählkind | 3. Zählkind | |
100% | 70% | ||
täglich bis 6 h einschl. Frühhort | 85,00 | 59,50 | 0,00 |
täglich bis 5 h ohne Frühhort | 70,83 | 49,58 | 0,00 |
nur Frühhort oder nach Schulschluss bis einschl. Mittagessen |
35,42 | 24,79 | 0,00 |
Für die tägliche Verpflegung wird zur Finanzierung des Sach- und Personalkostenaufwandes ein kostendeckendes Entgelt erhoben. Das Entgelt ist je nach Angebot in unseren Einrichtungen unter der allgemeinen Leistungsübersicht der jeweiligen Kindertagesstätte bzw. der Horteinrichtung aufgeführt.
Die Zahlung erfolgt monatlich durch Einzugsermächtigung im Abbuchungsverfahren.
Auf Antrag übernimmt in begründeten Einzelfällen das für den Wohnsitz zuständige Jugendamt die Betreuungsgebühr ganz oder teilweise. Im Falle einer beschränkten Kostenübernahme können sich unter Umständen individuell höhere Elternbeiträge geben. Auch besteht die Möglichkeit einen Zuschuss zur Mittagsverpflegung zu beantragen. Hierzu beraten wir Sie gern. Bitte sprechen Sie mit der zuständigen Einrichtungsleitung bzw. kontaktieren Sie unsere Finanzbuchhalterin Frau Anja Hedtke.
Kontakt

Anja Hedtke
Finanzbuchhalterin
Zittauer Kindertagesstätten gemeinnützige GmbH
Finanzbuchhaltung
Lortzingstraße 1, 02763 Zittau
Fon: 03583 753191
Fax: 03583 753111
E-Mail: hedtke@gernegross.info
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