Elterninformation – Erhebung von Elternbeiträgen ab Mai und Juni 2021 und Abrechnung der Notbetreuung

17. Mai 2021

Liebe Eltern,

die Große Kreisstadt Zittau hat uns zu folgenden Abrechnungsmodalitäten bezüglich der Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuungsleistungen in Kindertagesstätten und Horten informiert.

Elternbeiträge während der Notbetreuungszeit vom 29.03.2021 bis 30.04.2021

Kinder, die die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen haben bzw. keinen Anspruch hatten

Aufgrund der Schließung vom 29.03.2021 – 01.04.2021 besteht für den Monat März ein Guthaben in Höhe von 1/4 des Elternbeitrages. Im Monat April waren die Einrichtungen um eine weitere Woche geschlossen, wodurch ein weiteres Guthaben i.H.v. 1/4 des Elternbeitrages entstanden ist. Die Verrechnung des Märzguthabens erfolgt mit dem Monat April. Dadurch werden wir Ihnen den hälftigen Elternbeitrag für den Monat April zurückerstatten. Die Verrechnung erfolgt aus verwaltungstechnischer Sicht im Juli 2021.

Kinder, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben

Bei Inanspruchnahme der Notbetreuung besteht Beitragspflicht entsprechend der Regelungen im Betreuungsvertrag und der Elternbeitragssatzung der Stadt Zittau. Es ist dabei unerheblich, an wie vielen Tagen die Notbetreuung tatsächlich in Anspruch genommen wird. Gleiches gilt für die Anzahl der tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungsstunden.

Elternbeiträge während der Notbetreuungszeit ab 03.05.2021

Da derzeit noch nicht absehbar ist, wann unsere Einrichtungen wieder im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen können, werden wir vorerst für den Monat Mai nur die Elternbeiträge für die Kinder in der Notbetreuung erheben. Wir informieren Sie dann wieder bei weiterführenden Abrechnungsregelungen.

Elternbeiträge ab Mai und Juni 2021

ab Mai 2021
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau hat in seiner Sitzung vom 10.03.2021 folgende Beitragshöhen beschlossen:

  • bei der Betreuung als Kinderkrippenkind gemäß § 1 Abs. 2 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden 196,90 € pro Monat,
  • bei der Betreuung als Kindergartenkind gemäß § 1 Abs. 3 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden 124,50 € pro Monat,
  • bei der Betreuung als Hortkind gemäß § 1 Abs. 4 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 6 Stunden 68,61 € pro Monat.

ab Juni 2021
Die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Görlitz hat am 13.04.2021 folgende Beitragshöhen beschlossen (Ersatzvornahme):

  • bei der Betreuung als Kinderkrippenkind gemäß § 1 Abs. 2 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden 204,50 € pro Monat,
  • bei der Betreuung als Kindergartenkind gemäß § 1 Abs. 3 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden 126,00 € pro Monat,
  • bei der Betreuung als Hortkind gemäß § 1 Abs. 4 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 6 Stunden 70,00 € pro Monat

Wird im Betreuungsvertrag eine kürzere bzw. längere Betreuungsdauer als 9 Stunden täglich vereinbart, berechnet sich der Elternbeitrag anteilig im Verhältnis zur genannten Betreuungszeit.

Für Ihre Fragen stehen Ihnen unsere Einrichtungsleiterinnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Zittauer Kindertagesstätten gGmbH

Raik Urban
Geschäftsführer

Elternbeiträge Stadt Zittau ab 01.05.2021
Elternbeiträge Stadt Zittau ab 01.06.2021

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Die Kinder unterhalten sich bei der Vesper. Charleen: „Ich war schon mal in Berlin!“ Lilli darauf: „Na und, ich war schon mal bei ‚Lidl lohnt sich‘!“
— Kindermund