Information zur Notbetreuung

11. Dez 2020

Liebe Eltern,

gemäß § 5a der  neuen Corona-Schutz-Verordnung vom 11.12.2020 werden vom 14.12.2020 bis zum 08.01.2021 alle Schulen und Kindertagesstätten geschlossen.

Eine Notbetreuung ist im Zeitraum vom 14. bis 18. Dezember 2020 sowie 4. bis 8. Januar 2021, in Horten sowie an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung für dort betreute Kinder sowie in sonstigen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung für dort betreute Kinder außerhalb ohnehin geplanter Schließzeiten gestattet.

Eine Notbetreuung soll nach § 5a Abs. 4 nur dann gesichert werden, wenn die Personensorgeberechtigten in systemrelevanten Berufen arbeiten. Die Informationen dazu finden Sie unter https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html

Zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit nach § 5a Abs. 4 ist das Formblatt gemäß Anlage 3 zu verwenden. Das ausgefüllte Formblatt ist jeweils in der Schule oder der Einrichtung der Kindertagesbetreuung vorzulegen.

Download:
Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung
Übersicht Notbetreuung

Aufgrund der aktuellen Infektionslage verbunden mit der Festlegung zum eingeschränkten Regelbetrieb bestehen weiterhin eingeschränkten Öffnungszeiten. Unsere Einrichtungen sind von 6.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Bei vermehrten krankheitsbedingten Ausfällen von pädagogischem Personal kann es möglicherweise auch zu weiteren Einschränkungen kommen. Hierüber werden wir Sie umgehend informieren.

Bitte beachten Sie, dass unsere Einrichtungen (analog zu den festgelegten verlängerten Weihnachtsferien) vom 21.12.-31.12.2020 geschlossen sind. Die Betreuung Ihrer Kinder ist in dieser Zeit somit nicht möglich.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Bitte beachten Sie, dass die Festlegungen in unseren Einrichtungen dringend eingehalten werden müssen. Sie tragen somit ganz persönlich zur Vermeidung von möglichen Infektionswegen bei.

  • Der Zutritt zur jeweiligen Einrichtung ist nur für Personen ohne entsprechenden Virus-Symptomen gestattet.
  • Einrichtungsfremde Personen (z.B. Eltern, Großeltern, …) haben bitte eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Der individuelle Personenabstand von 1,50 m ist möglichst einzuhalten.
  • Alle einrichtungsfremden Personen müssen sich mit dem Betreten der Einrichtung die Hände waschen oder gründlich desinfizieren. Hierfür werden ausreichende Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
  • Die Abholung und Übergabe Ihres Kindes erfolgt in einem festgelegten Bereich der Einrichtung und darf nur durch eine Person erfolgen.
  • Sie versichern bitte täglich, mit Ihrer Unterschrift, vor dem Beginn der Betreuung, dass Ihr Kind keine Krankheitssymptome von Covid-19, (allgemeines Krankheitsgefühl, Fieber ab 38°C, Durchfall, Erbrechen, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, nicht nur gelegentliches Husten) aufweist.

Mit freundlichen Grüßen
Zittauer Kindertagesstätten gGmbH
Geschäftsleitung

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In der Weihnachtszeit gab es Spekulatius zu essen. Jasmin wollte gerne noch einen haben und fragt: „Kann ich noch einen Schleckulatius?“
— Kindermund