Erlass von Elternbeiträgen während der lockdownbedingten Schließung von Kindertagesstätten

13. Jan 2021

Liebe Eltern,

die Sächsische Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich darauf geeinigt, dass Eltern, die Ihre Kinder aufgrund der lockdownbedingten Schließzeit, nicht in den Kindertagesstätten betreuen lassen können, keine Elternbeiträge bezahlen müssen. Demnach werden auch in der Stadt Zittau keine Elternbeiträge erhoben.

Diese Regelungen werden wie folgt umgesetzt:

Für den Monat Januar werden keine Elternbeiträge erhoben. Aufgrund der Schließung aller Einrichtungen ab dem 14.12.2020 besteht für den Monat Dezember ein Guthaben in Höhe des hälftigen Elternbeitrages. Dieses Guthaben wird mit dem Februarbeitrag verrechnet. Für jede weitere Woche, in welcher die Einrichtungen weiterhin geschlossen sind, reduziert sich der vertraglich
vereinbarte Elternbeitrag um 1/4.

Regelungen zur Notbetreuung – Bitte um Beachtung!
Bei Inanspruchnahme der Notbetreuung besteht Beitragspflicht entsprechend der Regelungen im Betreuungsvertrag und der Elternbeitragssatzung der Stadt Zittau. Es ist dabei unerheblich, an wie
vielen Tagen die Notbetreuung tatsächlich in Anspruch genommen wird. Gleiches gilt für die Anzahl der tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungsstunden.

Für Ihre Fragen stehen Ihnen die jeweiligen Einrichtungsleiterinnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Raik Urban
Geschäftsführer

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Wir sitzen beim Frühstück und trinken Milch, als John-Luca plötzlich fragt: „Wer hat denn eigentlich die Kuh geeutert?“
— Kindermund