Erlass von Elternbeiträgen während der lockdownbedingten Schließung von Kindertagesstätten

13. Jan. 2021

Liebe Eltern,

die Sächsische Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich darauf geeinigt, dass Eltern, die Ihre Kinder aufgrund der lockdownbedingten Schließzeit, nicht in den Kindertagesstätten betreuen lassen können, keine Elternbeiträge bezahlen müssen. Demnach werden auch in der Stadt Zittau keine Elternbeiträge erhoben.

Diese Regelungen werden wie folgt umgesetzt:

Für den Monat Januar werden keine Elternbeiträge erhoben. Aufgrund der Schließung aller Einrichtungen ab dem 14.12.2020 besteht für den Monat Dezember ein Guthaben in Höhe des hälftigen Elternbeitrages. Dieses Guthaben wird mit dem Februarbeitrag verrechnet. Für jede weitere Woche, in welcher die Einrichtungen weiterhin geschlossen sind, reduziert sich der vertraglich
vereinbarte Elternbeitrag um 1/4.

Regelungen zur Notbetreuung – Bitte um Beachtung!
Bei Inanspruchnahme der Notbetreuung besteht Beitragspflicht entsprechend der Regelungen im Betreuungsvertrag und der Elternbeitragssatzung der Stadt Zittau. Es ist dabei unerheblich, an wie
vielen Tagen die Notbetreuung tatsächlich in Anspruch genommen wird. Gleiches gilt für die Anzahl der tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungsstunden.

Für Ihre Fragen stehen Ihnen die jeweiligen Einrichtungsleiterinnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Raik Urban
Geschäftsführer

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Wir haben uns in der Gruppe über das Thema Großeltern unterhalten. Da sagte Damian zu mir: „Du Hanna ich habe noch eine Oma, die wohnt ganz weit weg und wenn die stirbt habe ich gar keine mehr“. Ich sagte zu ihm:
„Ja so ist es leider. Aber du wirst deine Oma immer lieb haben und sie nie vergessen, auch wenn sie schon tot ist.“ Plötzlich sagte Quentin, der uns zugehört hatte: „Das ist nicht so schlimm Damian, du kannst eine von mir haben, ich habe genug“.
— Kindermund