Liebe Eltern,
gemäß § 5a der Corona-Schutz-Verordnung vom 30.03.2021, öffnen die Horte und Kindertageseinrichtungen am Dienstag, den 06.04.2021 inzidenzunabhängig wieder im eingeschränkten Regelbetrieb. Eine Verknüpfung mit dem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner sieht die genannte Corona-Schutz-Verordnung des Freistaats Sachsen nicht mehr vor.
Bitte beachten Sie, dass die Öffnung und Betreibung aller Einrichtungen mit verschärften Infektionsschutzmaßnahmen verbunden sind.
Fortan können Kindertageseinrichtungen von Personen nur betreten werden, wenn sie durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test (PoC-Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) auf das Coronavirus nachweisen können, dass keine Infektion besteht. Davon ausgenommen sind neben den in Krippen und Kindergärten betreuten Kindern nur die sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Außengelände der Einrichtung.
Wer seine Kinder jedoch in das Gebäude hineinbegleiten möchte, muss einen der unten genannten Nachweise vorlegen. Dieser darf nicht älter als drei Tage sein. Die Kindertageseinrichtung weist hierauf am Eingangsbereich des Geländes nochmals hin.
Das generelle Betretungsverbot von Horteinrichtungen in Schulgebäuden durch Dritte bleibt weiterhin bestehen.
Es gelten in unseren Einrichtungen u.U. geänderte Öffnungszeiten (siehe Aushänge!).
Hier finden Sie die aktuellen behördlichen Informationen.
Bitte beachten Sie, dass alle Festlegungen in unseren Einrichtungen dringend eingehalten werden müssen. Sie tragen somit ganz persönlich zur Vermeidung von möglichen Infektionswegen bei.
Der individuelle Personenabstand von 1,50 m ist möglichst einzuhalten. Alle einrichtungsfremden Personen müssen sich mit dem Betreten der Einrichtung die Hände waschen oder gründlich desinfizieren. Hierfür werden ausreichende Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Die Abholung und Übergabe Ihres Kindes erfolgt in einem festgelegten Bereich der Einrichtung und darf nur durch eine Person erfolgen.
Sie versichern bitte per Bescheinigung das Vorliegen eines negativen Antigen-Selbsttests zum Nachweis des SARS-CoV-2-Virus täglich mit Ihrer Unterschrift, wenn Sie die Einrichtung betreten.
Bescheinigung zum Vorliegen eines negativen oder positiven Antigen-Schnelltests (Download PDF)
Bescheinigung zum Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests (Download PDF)
Wir bitte Sie um Ihre Unterstützung der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit unserer Einrichtungen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Zittauer Kindertagesstätten gGmbH
Geschäftsleitung